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Erläuterung der Zertifikatssymbole auf dem Etikett
Die Kennzeichnung „M“ darf nur zusammen mit der Kennzeichnung „CE“ an nichtautomatischen Waagen angebracht werden, die den Anforderungen der Richtlinien 2014/31/EU und 93/42/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/47/EG entsprechen und die einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden.
Die Kennzeichnung (III) basiert auf den Richtlinien der Internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen (OIML) und steht für Genauigkeitsklasse 3. Die genannten Kennzeichnungen sind für EU-Staaten verpflichtend, für andere Länder sind sie nicht verpflichtend.

